Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Finest Solution GmbH – Sachverständigenwesen, Sanierung und Vergabe an Subunternehmen

Stand: Juni 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Finest Solution GmbH – Sachverständigenwesen, Sanierung und Vergabe an Subunternehmen

 

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**Präambel:**

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Finest Solution GmbH, insbesondere für Sachverständigentätigkeiten (Gutachten, Bewertungen, Prüfungen) sowie Sanierungs- und Abdichtungsarbeiten an Gebäuden, auch wenn Dritte (Subunternehmen) mit der Ausführung beauftragt werden.

 

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**Teil 1 – Sachverständigenleistungen**

 

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Gutachten und Prüfberichten gemäß gesondert zu treffender Vereinbarung.

2. Der Verwendungszweck ist verbindlich im Auftrag zu definieren. Eine anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Anerkennung.

 

§ 2 Pflichten des Sachverständigen

1. Die Gutachtenerstellung erfolgt unparteiisch, unabhängig und nach dem Stand der Technik sowie geltendem Recht.

2. Weisungen des Auftraggebers, die die sachliche Richtigkeit gefährden, sind unbeachtlich.

3. Es dürfen Hilfspersonen und technische Hilfsmittel (einschließlich KI-gestützter Systeme) zur Aufgabenerfüllung verwendet werden.

 

§ 3 KI-gestützte Arbeitsmittel

1. Bei der Gutachtenerstellung können unterstützende KI-Tools zum Einsatz kommen.

2. Diese werden ausschließlich intern genutzt. Personenbezogene Daten werden nicht unzulässig an Dritte weitergegeben.

3. Die Verantwortung für den Inhalt verbleibt bei der Finest Solution GmbH.

 

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Gutachten, Fotos, Zeichnungen und Berichte unterliegen dem Urheberrecht.

2. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

3. Die Verwendung durch Dritte (z. B. Gerichte, Versicherungen) ist nur im Rahmen des Auftragszwecks erlaubt.

4. Eine Weiterleitung, Vervielfältigung oder Bearbeitung unserer Schriftstücke, Gutachten oder sonstigen Inhalte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Erlaubnis ist untersagt.

5. Alle Schriftstücke werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Für einen gewünschten Ausdruck berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 20,00 € je Exemplar.

 

§ 5 Vergütung und Fälligkeit

1. Die Vergütung erfolgt gemäß Auftrag, üblicherweise nach Aufwand:

- Sachverständiger: 150 €/h

- Hilfskräfte: 60 €/h

- Fahrt- und Nebenkosten nach Aufwand

2. Rechnungen sind 5 Tage nach Zugang fällig.

3. Bei Verzug werden Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über Basiszins berechnet.

 

§ 6 Haftung

1. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Die Haftungshöchstgrenze für Vermögensschäden beträgt 1.000.000 €.

4. Für die Nutzung durch Dritte oder zweckfremde Verwendung übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 7 Veröffentlichung durch den Auftraggeber

1. Die Veröffentlichung von Gutachten ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Freigabe vorliegt.

2. Die Finest Solution GmbH darf anonymisierte Gutachten als Referenz verwenden.

 

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**Teil 2 – Sanierungs- und Bauleistungen**

 

§ 8 Vertragsgegenstand

1. Die Firma führt Sanierungs- und Abdichtungsarbeiten gemäß schriftlichem Auftrag aus.

2. Grundlage ist stets ein technisches Angebot nach vorheriger Besichtigung und Analyse.

 

§ 9 Leistungen durch Subunternehmer

1. Die Finest Solution GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmen ausführen zu lassen.

2. Eine Überwachung und Qualitätssicherung der Subunternehmerleistungen erfolgt durch die Firma.

3. Die Haftung für Leistungen von Subunternehmern besteht nur bei nachweislich mangelhafter Auswahl oder unzureichender Überwachung.

 

§ 10 Zusatzarbeiten

1. Zusatzleistungen, insbesondere durch Änderung der Ausgangssituation, werden nach Aufwand berechnet.

2. Der Einsatz von Geräten (z. B. Bagger, Kräne, Pumpen) erfolgt gegen gesonderte Berechnung.

 

§ 11 Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber hat freie Zugänglichkeit zum Arbeitsbereich sowie Wasser und Strom bereitzustellen.

2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfrist entsprechend und führen zu Mehrkosten.

 

§ 12 Abnahme und Mängel

1. Die Abnahme erfolgt förmlich nach § 640 BGB.

2. Offensichtliche Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen.

3. Nachbesserung erfolgt nach Wahl der Firma. Erst nach zweimaligem Fehlschlag besteht Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.

 

§ 13 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme.

2. Die Haftung beschränkt sich auf vereinbarte Leistungen. Für Folgeschäden oder Ausführungen durch Dritte haften wir nicht.

 

§ 14 Zahlungen und Abschläge

1. Rechnungen sind sofort fällig.

2. Bei Aufträgen über 5.000 € gelten Abschlagszahlungen:

- 1/3 bei Beginn

- 1/3 zur Hälfte

- 1/3 bei Abnahme

 

§ 15 Wiederkehrende Leistungen und Wartung

1. Werden laufende Betreuungs- oder Wartungsleistungen vereinbart, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

2. Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Verlängerung bekannt gegeben.

 

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**Teil 3 – Allgemeine Regelungen**

 

§ 16 Höhere Gewalt

1. Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen entbinden uns temporär von der Leistungspflicht.

 

§ 17 Datenschutz

1. Die Firma behandelt personenbezogene Daten gemäß DSGVO.

2. Eine Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher Einwilligung.

 

§ 18 Schriftformerfordernis / Nebenabreden

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

2. Mündliche Zusagen durch Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

§ 19 Streitbeilegung / Schlichtung

1. Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine außergerichtliche Einigung.

2. Für Verbraucher: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

§ 20 Gerichtsstand

1. Für alle Streitigkeiten gilt der Sitz der Firma als Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig.

 

§ 21 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§ 22 Eigentumsvorbehalt bei gelieferten Materialien

1. Von uns gelieferte oder eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Der Auftraggeber darf diese nicht weiterveräußern, verpfänden oder als Sicherheit übereignen, solange sie nicht vollständig bezahlt wurden.

 

§ 23 Vertraulichkeit

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten.

2. Dies gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

 

§ 24 Vertragsübernahme / Abtretung

1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der Finest Solution GmbH auf Dritte zu übertragen.

2. Die Finest Solution GmbH ist berechtigt, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung einzusetzen.

 

§ 25 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Unternehmern

1. Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, besteht kein Widerrufsrecht.

2. Verbraucher werden gesondert über ein etwaiges Widerrufsrecht informiert.

  • Hinweis: Dieses Projekt wurde mit der Marketingsoftware FunnelCockpit realisiert. Für den Inhalt ist der Seitenbetreiber verantwortlich.